Für Restaurant, Bankett- und Veranstaltungsräume der Bentimento UG
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie des Restaurants der Bentimento UG, Am Yachthafen 7, 16761 Hennigsdorf, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Bentimento UG. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung für Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bentimento UG. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenantrags durch die Bentimento UG zustande. Wird der Kunde durch einen gewerblichen Vermittler oder Organisator vertreten, haften Veranstalter und Kunde gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Bentimento UG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns; Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, außer bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, oder bei Verletzung vertragstypischer Kardinalpflichten. Ansprüche gegen die Bentimento UG verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren. Diese Verkürzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Die Bentimento UG erbringt die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen; der Kunde zahlt die vereinbarten bzw. üblichen Preise, einschließlich veranlasster Auslagen an Dritte (z. B. GEMA-Forderungen). Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und steigen die allgemeinen Preise der Bentimento UG, kann der vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, erhöht werden. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Verzugszinsen. Die Bentimento UG kann jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder mindern.
Ein kostenfreier Rücktritt bedarf der schriftlichen Zustimmung der Bentimento UG; andernfalls bleibt die vereinbarte Raummiete sowie bei Dritten veranlasste Leistungen zahlbar. Wurde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt schriftlich vereinbart, kann der Kunde bis dahin ohne Zahlungs- oder Schadensersatzpflicht zurücktreten; das Recht erlischt, wenn es nicht fristgerecht schriftlich ausgeübt wird. Erfolgt der Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor der Veranstaltung, können zusätzlich zur Raummiete 35 % des entgangenen Speisenumsatzes berechnet werden, bei späterem Rücktritt 70 %. Der Speisenumsatz berechnet sich aus Menüpreis × Teilnehmerzahl (bzw. dem preiswertesten 3-Gang-Menü, falls kein Preis vereinbart war). Bei einer vereinbarten Tagungspauschale gelten bei Rücktritt in den genannten Zeiträumen 60 % bzw. 85 % der Pauschale × Teilnehmerzahl. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Innerhalb einer vereinbarten kostenfreien Rücktrittsfrist des Kunden kann auch die Bentimento UG zurücktreten, wenn ein anderer Kunde die gebuchten Räume anfragt und der ursprüngliche Kunde auf Rückfrage nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Ebenso besteht ein Rücktrittsrecht bei ausbleibender vereinbarter Vorauszahlung, bei höherer Gewalt oder anderen nicht zu vertretenden Umständen, bei irreführenden Angaben zu wesentlichen Tatsachen, oder wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Bentimento UG gefährdet. Bei berechtigtem Rücktritt der Bentimento UG entstehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden.
Änderungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % sind spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Eine Reduzierung um bis zu 5 % wird bei der Abrechnung anerkannt, darüber hinaus wird die ursprüngliche Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt; der Kunde kann nachweisbar ersparte Aufwendungen in Abzug bringen. Bei Erhöhung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen über 10 % kann die Bentimento UG die Preise neu festsetzen und bestätigte Räume tauschen, sofern dem Kunden zumutbar. Bei einvernehmlicher Verschiebung der Veranstaltungszeiten kann zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen berechnet werden.
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bentimento UG; in diesem Fall wird ein Kostenbeitrag (Korkgeld) berechnet.
Beschafft die Bentimento UG auf Veranlassung des Kunden technische Einrichtungen Dritter, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Kunden, der für pflegliche Behandlung und Rückgabe haftet. Die Nutzung eigener elektrischer Anlagen des Kunden über das Stromnetz der Bentimento UG bedarf schriftlicher Zustimmung; dadurch entstehende Störungen oder Kosten gehen zulasten des Kunden, soweit die Bentimento UG diese nicht zu vertreten hat. Eigene Telefon-, Fax- oder Datenübertragungseinrichtungen dürfen mit Zustimmung genutzt werden, wofür eine Anschlussgebühr anfallen kann. Bleiben eigene Anlagen der Bentimento UG durch den Anschluss von Kundengeräten ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. Störungen an bereitgestellten Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend behoben.
Mitgeführte Ausstellungs- oder persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen. Die Bentimento UG haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen; ein entsprechender Nachweis kann verlangt werden. Mitgebrachte Gegenstände sind nach Veranstaltungsende unverzüglich zu entfernen; andernfalls kann die Bentimento UG dies auf Kosten des Kunden veranlassen und eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
Ist der Kunde Unternehmer, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Die Bentimento UG kann angemessene Sicherheiten verlangen (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften).
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sollen schriftlich erfolgen; einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hennigsdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der Bentimento UG. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese Bedingungen gelten für alle Cateringleistungen der Bentimento UG mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Der Vertrag kommt zustande, sobald Catering, Restaurant, Räume oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt sind — auch mündlich, per E-Mail, Telefon oder persönlich. Wird ein gewerblicher Vermittler eingeschaltet, haften dieser und der Veranstalter gesamtschuldnerisch. Bei höherer Gewalt oder Streik entfällt eine Schadensersatzpflicht der Bentimento UG. Die Bentimento UG verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung; für erweiterten Versicherungsschutz hat der Veranstalter selbst zu sorgen. Musiker- und Künstlergagen sind bei Beauftragung durch die Bentimento UG vom Veranstalter im Voraus bereitzustellen; GEMA-Gebühren und deren Anmeldung trägt der Veranstalter.
Zahlungsbedingungen: Preise im geschäftlichen Verkehr verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, im privaten Verkehr sowie bei Restaurantangeboten stets inklusive. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt automatisch mit dem 11. Tag nach Rechnungszugang ein. Eine Vorauszahlung kann verlangt werden. Bei fruchtlosem Verstreichen einer 10-tägigen Nachfrist kann die Bentimento UG zurücktreten. Bei Rücktritt des Veranstalters mehr als drei Monate vor dem Termin werden 20 % des Angebotspreises berechnet, zwischen der 12. und 4. Woche vorher 35 % des entgangenen Umsatzes, danach 70 %.
Teilnehmerzahl: Die garantierte Teilnehmerzahl ist spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen; bei späterer Mitteilung (bis 24 Stunden vorher) fällt ein Eilaufschlag von 10 % an. Bei Abweichungen über 10 % können die Preise um 15 % bzw. bis zu 20 % neu festgesetzt werden; bei Abweichungen über 40 % kann die Bentimento UG die Leistung verweigern.
Mitgebrachte Speisen/Getränke: grundsätzlich nicht gestattet; Ausnahmen nur nach schriftlicher Vereinbarung gegen Servicegebühr/Korkgeld.
Technische Einrichtungen bei Catering außer Haus: stellt der Veranstalter diese nicht bis 6 Stunden vor der Veranstaltung bereit, kann die Bentimento UG sie zzgl. 25 % Kostenanteil selbst organisieren oder die Veranstaltung absagen; in letzterem Fall werden 70 % des Speise-/Getränkeumsatzes fällig.
Verlust/Beschädigung: Für mitgebrachte Gegenstände sorgt der Veranstalter selbst; von der Bentimento UG verursachte Schäden werden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind bis 48 Stunden vorher vorzulegen, andernfalls kann die Bentimento UG kündigen und 70 % des Umsatzes fordern.
Schlussbestimmungen: Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungs- und Gerichtsstand der Sitz der Bentimento UG. Es gilt deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.